Krankenhauszusatzversicherung: Ärztliche Leistungen als Privatpatient

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) konzentrieren sich auch bei einem stationären Krankenhausaufenthalt auf die sogenannten Regelleistungen. Wer als gesetzlich Versicherter weitere Leistungen in Anspruch nehmen möchte, muss die Kosten dafür selbst tragen oder über eine Krankenhauszusatzversicherung absichern, die auch stationäre Zusatzversicherung genannt wird. Was sind Regelleistungen der GKV und welche Wahlleistungen können über Krankenhauszusatzversicherungen abgesichert werden? Wir geben Antworten auf diese und andere Fragen.

Krankenhausaufenthalt: Die Regelleistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt bei einem Krankenhausaufenthalt allgemeine Krankenhausleistungen, die auch als Regelleistungen bezeichnet werden. Das sind die Leistungen, die notwendig sind, um den Patienten medizinisch zweckmäßig und ausreichend zu versorgen. Zu diesen stationären Regelleistungen gehören die Unterbringung in einem Mehrbettzimmer sowie die Pflege und die Versorgung durch das anwesende Pflegepersonal und den diensthabenden Stationsarzt. Alle über die Regelleistungen hinausgehenden Kosten muss ein gesetzlich Versicherter selbst tragen. Das gilt auch für die Zuzahlungen, die erwachsene Patienten bei einem stationären Aufenthalt leisten müssen. Sie belaufen sich auf 10 € pro Tag und sind auf maximal 28 Tage begrenzt. Grundsätzlich sind Sie als Versicherter in der GKV in der Wahl des Krankenhauses frei. Wenn Sie sich jedoch gegen das von Ihrem Arzt vorgeschlagene Krankenhaus entscheiden, kann es passieren, dass die GKV die anfallenden Kosten oder Mehrkosten nicht übernimmt.

Die Wahlleistungen in der Krankenhauszusatzversicherung

Die stationäre Zusatzversicherung stellt Sie als Versicherungsnehmer einem Privatversicherten gleich. Im Leistungsumfang enthalten sind sogenannte Wahlleistungen, die sich nicht nur auf die Chefarztbehandlung sowie das Ein- und Zweibettzimmer beschränken, sondern unter anderem diese Leistungen beinhalten können:

  • Die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer sowie
  • die freie Arztwahl, die als Chefarztbehandlung bezeichnet wird. Sie konzentriert sich nicht ausschließlich auf die Behandlung durch den Chefarzt. Viel wichtiger und ebenfalls im Versicherungsschutz enthalten ist die Behandlung durch einen Spezialisten einschließlich modernster Behandlungsmethoden, die in dem jeweiligen Fachgebiet zur Verfügung stehen.

Neben diesen Standardleistungen in der Krankenhauszusatzversicherung gibt es eine Reihe weiterer Bonusleistungen, zu denen unter anderem diese Leistungen gehören können:

  • Zimmerausstattung mit Bad und WC einschließlich Telefonanschluss und Fernseher
  • Übernahme der Mehrkosten für Sonderverpflegung
  • Kostenerstattung für ambulante Operationen im Krankenhaus: Viele Tarife erstatten die Kosten für ambulante Operationen, die teilweise über die Gebührenordnung der Ärzte hinausgehen, unter der Voraussetzung, dass die ambulante Operation eine vollstationäre Heilbehandlung ersetzt.
  • Die Erstattung ambulanter Aufnahme- und Abschlussuntersuchungen
  • Kostenübernahme für vor- und nach stationäre Behandlungen
  • Ersatzkrankenhausgeld bei Verzicht auf die Chefarztbehandlung: Manche Versicherer erstatten Patienten ersatzweise ein Krankenhaustagegeld, wenn Sie auf die Chefarztbehandlung oder auf eine Unterbringung in einem Einbettzimmer verzichten.
  • Die Kostenerstattung für eine Psychotherapie sowie
  • weltweiter Versicherungsschutz: Für versicherte Krankheiten beinhaltet die stationäre Zusatzversicherung auch eine Auslandskrankenversicherung, in der eine Akutversorgung im weltweiten Ausland enthalten ist, sowie der Rücktransport aus dem Ausland.

Diese und andere Bonusleistungen sind nicht einheitlich geregelt, sodass sie je nach Anbieter von Krankenhauszusatzversicherungen variieren.

Regelleistungen der GKV versus Wahlleistungen in der Krankenhauszusatzversicherung

Bei einem Vergleich zwischen den Regelleistungen der GKV und den Wahlleistungen der Krankenhauszusatzversicherung wird die Zielsetzung beider Versicherungsleistungen – Regelleistungen und Wahlleistungen – bei einem stationären Krankenhausaufenthalt deutlich:

Die Kostenerstattung der GKV orientiert sich insbesondere an der Notwendigkeit der erforderlichen medizinischen Maßnahmen und an ihrer Wirtschaftlichkeit. Im Gegensatz dazu können Sie die Wahlleistungen in der stationären Zusatzversicherung in Anspruch nehmen, die Ihre individuellen Bedürfnisse als Patient erfüllen und die Ihrem Budget entsprechen.

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