Die Krankenhauszusatzversicherung Klinik Zweibett von ottonova bietet eine ideale Lösung für alle, die im Krankenhaus eine erstklassige Behandlung suchen und die Beschränkungen der gesetzlichen Krankenversicherung überwinden möchten. Dieser Tarif ermöglicht den Zugang zu den modernsten Therapiemethoden der Medizin für jeden.
Im Rahmen des Klinik Zweibett-Tarifs können Sie selbst entscheiden, in welchem Krankenhaus Sie behandelt werden möchten, anstatt sich auf die von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse vorgegebenen Einrichtungen zu beschränken. Sie erhalten ein komfortables Zweibettzimmer und können die Behandlung durch einen Chefarzt, Belegarzt oder Spezialisten in Anspruch nehmen, je nach persönlicher Präferenz.
Auch im ambulanten Bereich genießen Sie die Vorteile eines Privatpatienten: Die ottonova Versicherung übernimmt die Kosten für ambulante Behandlungen, Vor- und Nachbehandlungen im Zusammenhang mit einem stationären Aufenthalt sowie für ambulante Operationen.
Besonders bei jungen Patienten trägt der Tarif der emotionalen Belastung eines Krankenhausaufenthalts Rechnung. Für Kinder bis zum Alter von 12 Jahren werden die Rooming-In-Kosten für die Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson übernommen, um den Aufenthalt angenehmer zu gestalten. Zudem wird im Falle einer schweren Erkrankung ein Krankenhaustagegeld von 50 € für bis zu 50 Tage Aufenthalt gewährt, was eine zusätzliche finanzielle Unterstützung darstellt.
Ärztliche Leistungen
Chefarztbehandlung
Bei einer Krankenhauszusatzversicherung haben Sie Anspruch auf eine Behandlung durch den Chefarzt. Die durch das höhere Honorar entstehenden Mehrkosten werden entsprechend der Leistungshöhe übernommen.
100 %, bis zum 5-fachen Satz der GOÄ 100 %, bis zum 5-fachen Satz der GOÄ
Tagegeld bei Verzicht von Chefarztbehandlung
Falls Sie die Behandlung durch den Chefarzt für nicht unbedingt notwendig erachten, wird Ihnen als Ausgleich ein sogenanntes Tagegeld gezahlt.
nein nein
Ambulante Operation
Bei einer ambulanten Operation wird der Eingriff in der Klinik durchgeführt, ohne dass Sie stationär aufgenommen werden. Der Vorteil: Sie werden nach einer Ruhephase am selben Tag wieder entlassen.
100 %, bis zum 5-fachen Satz der GOÄ 1100 %, bis zum 5-fachen Satz der GOÄ 1
Ambulante Aufnahme- und Abschlussuntersuchung
Am ersten Tag Ihres Krankenhausaufenthaltes findet die Aufnahmeuntersuchung statt. Vor der Entlassung wird der behandelnde Arzt Sie über Ihre aktuelle gesundheitliche Situation unterrichten und Empfehlungen zur weiteren Therapie geben. Bei vielen Tarifen ist diese Leistung mitversichert.
100 %, bis zum 5-fachen Satz der GOÄ 100 %, bis zum 5-fachen Satz der GOÄ
Belegarztbehandlung
Als Alternative zur Chefarztbehandlung können Sie eine Behandlung oder Operation auch durch einen Belegarzt oder Spezialisten vornehmen lassen. Die Erstattung erfolgt bis zur Höhe des vereinbarten Gebührensatzes oder auch in unbegrenzter Höhe, genaueres ist in den Tarifleistungen enthalten.
100 %, bis zum 5-fachen Satz der GOÄ 100 %, bis zum 5-fachen Satz der GOÄ
Erstattung Psychotherapie
Manche Krankenhauszusatzversicherungen schließen die Kostenübernahme für die Heilbehandlung von bestimmten psychischen Erkrankungen aus. Da psychische Erkrankungen in der Bevölkerung zunehmen und jeden treffen können, sollte der Vertrag auch die Erstattung einer Psychotherapie beinhalten.
100 % 100 %, bis zum 5-fachen Satz der GOÄ
Vor- und nachstationäre Behandlung
Viele Eingriffe erfordern eine Vor- und Nachbehandlung. Diese kann sich über mehrere Tage erstrecken. Bei diesem Tarifmerkmal werden auch diese Kosten von Ihrer Versicherung übernommen.
100 %, bis zum 5-fachen Satz der GOÄ 100 %, bis zum 5-fachen Satz der GOÄ
Hinweis(e)
1 Erstattungsfähig sind gesondert berechenbare ärztliche Leistungen bei ambulanten Operationen im Krankenhaus, wenn der Eingriff als eine stationsersetzende Maßnahme anzusehen ist.
1 Erstattungsfähig sind gesondert berechenbare ärztliche Leistungen bei ambulanten Operationen im Krankenhaus, wenn der Eingriff als eine stationsersetzende Maßnahme anzusehen ist.
Unterbringung
1- / 2-Bett-Zimmer
Gesetzlich Versicherte werden in der Regel in Mehrbett-Zimmern untergebracht. Mit einer Krankenhauszusatzversicherung steht Ihnen je nach Tarif ein komfortables Ein- oder Zweibett-Zimmer zur Verfügung. Die Mehrkosten werden vollständig übernommen.
Entsprechend Ihrem gewählten Tarif sind Sie im komfortablen Ein- oder Zweibett-Zimmer untergebracht. Mit dem Verzicht auf diese Unterbringungsart lässt sich Geld sparen. Die Versicherung zahlt Ihnen dann eine Ausgleichszahlung in Form eines Tagegeldes.
nein nein
Tagegeld bei Verzicht auf 2-Bett-Zimmer
Entsprechend Ihrem gewählten Tarif sind Sie im komfortablen Ein- oder Zweibett-Zimmer untergebracht. Mit dem Verzicht auf diese Unterbringungsart lässt sich Geld sparen. Die Versicherung zahlt Ihnen dann eine Ausgleichszahlung in Form eines Tagegeldes.
nein nein
Tagegeld bei Verzicht auf 1- und 2-Bett-Zimmer
Es muss sowohl auf die Unterbringung im 1-Bett als auch um 2-Bett-Zimmer verzichtet werden, damit die Prämie ausgezahlt wird.
nein nein
Behandlung in Privatklinik
Diese Tarifoption gibt Ihnen die Möglichkeit, sich in einer reinen Privatklinik behandeln zu lassen. Je nach Tarif werden die Kosten teilweise oder in voller Höhe übernommen.
100 % 1100 %, ohne allgemeine Krankenhausleistungen 1
Kosten gemischter Heilanstalt
In gemischten Heilanstalten werden neben dem stationären Regelbetrieb auch Leistungen eines Sanatoriums angeboten. Die meisten Tarife übernehmen diese Kosten nicht oder nur eingeschränkt. Die Wahl dieser Leistung bedarf des Abschlusses eines speziellen Tarifs.
100 % 100 %, Eine schriftliche Zusage ist für folgende Fälle nicht erforderlich: einziges geeignetes Krankenhaus in der Umgebung des Wohnortes, bei Notfalleinweisung bzw. Notfallbehandlung.
Kur- und Anschlussheilbehandlung
Ist diese Leistung im Vertrag vorgesehen, werden die Kosten für eine Anschlussheilbehandlung oder Reha übernommen. Manche Tarife zahlen ein Kurtagegeld oder übernehmen die gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen.
100 % 100 %
Begleitperson für Kinder (Rooming-in)
Falls eines Ihrer Kinder im Krankenhaus behandelt wird, können Sie es bei dieser Wahlleistung selbst betreuen und sind stets in dessen Nähe. Die Kosten für dieses sogenannte Rooming-in trägt Ihre Krankenhauszusatzversicherung.
100 %, bei Kindern bis zum 12 . Lebensjahr 100 %, bei Kindern bis zum 12 . Lebensjahr
Mehrkosten bei freier Krankenhausauswahl
Falls Sie ohne zwingenden Grund ein anderes als ein in der ärztlichen Einweisung genanntes Krankenhaus wählen, können Ihnen die Mehrkosten ganz oder teilweise angelastet werden.
100 % 100 % (Übernahme der Mehrkosten)
Erstattung der Zuzahlung je Krankenhaustag
Der Gesetzgeber sieht derzeit bei stationären Behandlungen eine Zuzahlung von 10 Euro pro Tag vor, längstens für maximal 28 Tage im Jahr. Manche Tarife übernehmen diese Zuzahlung oder zahlen ein entsprechendes Krankentagegeld.
nein nein
Hinweis(e)
1 Weist das Krankenhaus keine Zuschläge für die Unterbringung aus, wird stattdessen ein Krankenhaustagegeld in Höhe von 60 Euro gezahlt, maximal 600 Euro.
1 Weist das Krankenhaus keine Zuschläge für die Unterbringung aus, wird stattdessen ein Krankenhaustagegeld in Höhe von 60 Euro gezahlt, maximal 600 Euro.
Krankentransport
Erstattung Krankentransport
Hier werden alle Mehrkosten für den Krankentransport übernommen, auch wenn sich das von Ihnen ausgewählte Krankenhaus weit von Ihrem Wohnort entfernt befindet. Viele Tarife erstatten auch die Transportkosten bei einem Wechsel des Krankenhauses bis zu einem bestimmten Betrag.
nicht versichert nicht versichert
Erstattung Krankentransport im Ausland
Bei Einschluss dieser Tarifoption werden die Kosten für einen Krankentransport im Ausland übernommen, soweit dieser medizinisch notwendig ist.
nicht versichert nicht versichert
Allgemeine Tarifinhalte
Leistungsabdeckung
Beachten Sie die Bereiche der Leistungsabdeckung, die ihren Vorstellungen und Wünsche entsprechen sollten. Je nach Tarif werden Leistungen bei Schwangerschaft, Unfall und Krankheit abgedeckt.
bei Unfall, Krankheit und Schwangerschaft bei Unfall, Krankheit und Schwangerschaft
Art der Beitragskalkulation
Tarife ohne Altersrückstellung: Jüngere Kunden profitieren von besonders niedrigen Beiträgen. Mit höherem Alter steigen die Beiträge, da das Kostenrisiko für den Versicherer steigt. Tarife mit Altersrückstellung: Die Beiträge sind von Anfang an höher kalkuliert, es gibt aber dafür keinerlei Beitragserhöhungen im Alter.
konstant, da mit Alterssparanteil konstant, da mit Alterssparanteil
Bildung von Altersrückstellungen
Stabile Beiträge im Alter können von Versicherern durch Altersrückstellungen gesichert werden. Versicherungen ohne Altersrückstellungen können stark ansteigen und diese Erhöhung merken Versicherungsnehmer insbesondere beim Eintritt in das Rentenalter. Durch stabile Beiträge können Sie langfristig für Ihre Absicherung deutlich weniger bezahlen, als bei anderen Varianten.
ja, ab dem 21 . Lebensjahr ja, ab dem 21 . Lebensjahr
Mindestvertragslaufzeit
Das ist die erste Laufzeit nach Abschluss des Vertrages. Erst danach ist eine Kündigung unter Einhaltung bestimmter Fristen möglich.
24 Monate 124 Monate 1
Kündigungsfrist
Der Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht sollte in jedem Fall Vertragsbestandteil sein. Das bedeutet, dass Ihr Versicherer Ihnen nicht kündigen kann, auch wenn er in großem Umfang wiederholt Leistungen erbracht hat.
3 Monate zum Jahresende 3 Monate zum Jahresende
Versicherer verzichtet auf ordentliches Kündigungsrecht
Grundsätzlich können Versicherungsverträge sowohl vom Versicherer als auch vom Kunden unter Einhaltung bestimmter Fristen gekündigt werden. Verzichtet der Versicherer ausdrücklich auf das ordentliche Kündigungsrecht, kann er den Vertrag auch dann nicht kündigen, wenn die versicherte Person den Versicherer wiederholt oder langfristig für die Kostenerstattung in Anspruch nimmt.
ja ja
Verzicht auf 10 Tage Meldefrist
Hier verzichtet der Versicherer darauf, dass Sie den Beginn einer Krankenhausbehandlung innerhalb einer Frist von 10 Tagen anzeigen müssen.
ja ja
Geltungsbereiche Versicherungsschutz
Bei Reisen ins Ausland besteht der volle Versicherungsschutz nur bis zu einer bestimmten, im Versicherungsvertrag vereinbarten, Dauer pro Kalenderjahr und Geltungsland. Bei einem Aufenthalt in Ländern der EU gewähren die meisten Versicherungen uneingeschränkten Versicherungsschutz. Es werden die Kosten für vergleichbare Leistungen in Deutschland übernommen. Das gilt jedoch nur für Notfall-Operationen, nicht für geplante Eingriffe.
Geltungsbereich Versicherungsschutz: nur innerhalb Deutschlands. Geltungsbereich Versicherungsschutz: nur innerhalb Deutschlands.
Leistung bei Umzug ins Ausland
Eine dauerhafte Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland führt in der Regel zur Beendigung des Versicherungsverhältnisses. Damit erlischt auch der Versicherungsschutz aus der Krankenhauszusatzversicherung.
Leistungsanspruch bleibt auf Inlandsniveau erhalten Leistungsanspruch bleibt auf Inlandsniveau erhalten
Nachmeldepflicht bei Wechsel der Krankenkasse
Sollten Sie Ihre Krankenkasse wechseln, bleibt der Versicherungsschutz der Zusatzversicherung weiterhin bestehen. Bei manchen Versicherern muss ein Wechsel der Krankenkasse gemeldet werden.
nein nein
Versicherungskarte (Chipkarte)
Die Versicherungskarte ist ein Ausweisdokument, das von der Krankenversicherung ausgestellt wird. Sie dient als Nachweis der Versicherungsberechtigung und enthält wichtige Informationen wie den Versichertenstatus, die Versichertennummer und gegebenenfalls weitere relevante Daten.
nein nein
Tarif eignet sich für Heilfürsorgeberechtigte
Es gibt Krankenhauszusatzversicherungen die auch für die Berufsgruppen der Heilfürsorge sich als Zusatzversicherung eignen.
nein nein
Hinweis(e)
1 Der Vertrag ist mit Ablauf des 2. Kalenderjahres kündbar, je nach Versicherungsbeginn beträgt die Mindestvertragslaufzeit somit zwischen 13-24 Monaten.
Hinweis Für bestimmte schwere Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen wird ein Krankenhaustagegeld von 50 Euro erstattet, maximal 50 Tage lang.
1 Der Vertrag ist mit Ablauf des 2. Kalenderjahres kündbar, je nach Versicherungsbeginn beträgt die Mindestvertragslaufzeit somit zwischen 13-24 Monaten.
Hinweis Für bestimmte schwere Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen wird ein Krankenhaustagegeld von 50 Euro erstattet, maximal 50 Tage lang.
Wartezeiten
Allgemeine Wartezeit
Bestimmte Tarifmodelle enthalten eine Wartezeit, während dieser der Versicherer von der Leistungserbringung freigestellt ist. Eine Ausnahme bilden Leistungen bei erlittenen Unfällen, soweit dies im jeweiligen Tarif vereinbart ist.
3 Monate 3 Monate
Besondere Wartezeit für Psychotherapie und Entbindung
Die Wartezeit bei Psychotherapie und Entbindungen beträgt in der Regel 8 Monate. Mit dieser Sonderregelung möchte der Versicherer verhindern, dass Patienten kurzfristig eine Krankenhauszusatzversicherung abschließen, während der Versicherungsfall eigentlich schon eingetreten ist (lange Zeitdauer bei der Ausbildung psychischer Erkrankungen bzw. Vorhersehbarkeit des Entbindungstermins bei Schwangerschaft).
8 Monate 8 Monate
Verkürzung oder Erlass der Wartezeit bei Attestvorlage
Manche Versicherungen bieten dem Kunden eine Verkürzung oder einen Erlass der vorgesehenen Wartezeit an, wenn dieser ein medizinisches Attest einreicht, welches den Gesundheitszustand dokumentiert.
nein nein
Weitere Informationen
Produktinformationen
KEINE ATTRIBUTE REIHENFOLGE ANGEGEBEN AttributeSet: produktinformationenKHZV_KHZV2
Versicherungsbedingungen
KEINE ATTRIBUTE REIHENFOLGE ANGEGEBEN AttributeSet: antragsformularUndVersicherungsbedingungenKHZV_KHZV2
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