A

Allgemeine Wartezeit

siehe Wartezeit, allgemein

Ambulanten Aufnahme- und Abschlussuntersuchung

Am ersten Tag Ihres Krankenhausaufenthaltes findet die Aufnahmeuntersuchung statt. Vor der Entlassung wird der behandelnde Arzt Sie über Ihre aktuelle gesundheitliche Situation unterrichten und Empfehlungen zur weiteren Therapie geben. Bei vielen Tarifen ist diese Leistung mitversichert.

Ambulante Operationen

Bei einer ambulanten Operation wird der Eingriff in der Klinik durchgeführt, ohne dass Sie stationär aufgenommen werden. Der Vorteil: Sie werden nach einer Ruhephase am selben Tag wieder entlassen.

Ambulanten vor- und nachstationären Behandlung

Viele Eingriffe erfordern eine Vor- und Nachbehandlung. Diese kann sich über mehrere Tage erstrecken. Bei diesem Tarifmerkmal werden auch diese Kosten von Ihrer Versicherung übernommen.

Anschlussheilbehandlung

siehe Kur und Anschlussbehandlung

Arten der Beitragskalkulation

siehe Beitragskalkulation

Ausland - Rücktransport

siehe Rücktransport aus dem Ausland

Auslands-Versicherungsschutz

siehe Geltungsbereich des Versicherungsschutzes

B

Begleitperson für Kinder (Rooming-in)

Falls eines Ihrer Kinder im Krankenhaus behandelt wird, können Sie es bei dieser Wahlleistung selbst betreuen und sind stets in dessen Nähe.

Die Kosten für dieses sogenannte Rooming-in trägt Ihre Krankenhauszusatzversicherung.

Belegarztbehandlung

Als Alternative zur Chefarztbehandlung können Sie eine Behandlung oder Operation auch durch einen Belegarzt oder Spezialisten vornehmen lassen. Die Erstattung erfolgt bis zur Höhe des vereinbarten Gebührensatzes oder auch in unbegrenzter Höhe, genaueres ist in den Tarifleistungen enthalten.

Beitragskalkulation

Tarife ohne Altersrückstellung: Jüngere Kunden profitieren von besonders niedrigen Beiträgen. Mit höherem Alter steigen die Beiträge, da das Kostenrisiko für den Versicherer steigt. Tarife mit Altersrückstellung: Die Beiträge sind von Anfang an höher kalkuliert, es gibt aber dafür keinerlei Beitragserhöhungen im Alter.

C

Chefarztbehandlung

Bei einer Krankenhauszusatzversicherung haben Sie Anspruch auf eine Behandlung durch den Chefarzt. Die durch das höhere Honorar entstehenden Mehrkosten werden entsprechend der Leistungshöhe übernommen.

Chipkarte

siehe Versichertenkarte (Chipkarte)

D

Direktabrechnung mit der Krankenkasse

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung geht in der Regel bei der Krankenhauszusatzversicherung der Versicherte in Vorleistung. Nach Abschluss der Behandlung und erfolgter Rechnungslegung findet die Kostenerstattung durch den Versicherer statt. Bei besonders kostenintensive Behandlungen oder Operationen rechnen die meisten Versicherer jedoch auch direkt mit den Krankenkassen ab.

E

Ein- bzw. Zweibett-Zimmer

Gesetzlich Versicherte werden in der Regel in Mehrbett-Zimmern untergebracht. Mit einer Krankenhauszusatzversicherung steht Ihnen je nach Tarif ein komfortables Ein- oder Zweibett-Zimmer zur Verfügung. Die Mehrkosten werden vollständig übernommen.

Erlass der Wartezeit

siehe  Wartezeit, Verkürzung und Erlass der bei Attestvorlage

G

Gemischten Heilanstalt

In gemischten Heilanstalten werden neben dem stationären Regelbetrieb auch Leistungen eines Sanatoriums angeboten. Die meisten Tarife übernehmen diese Kosten nicht oder nur eingeschränkt. Die Wahl dieser Leistung bedarf des Abschlusses eines speziellen Tarifs.

Geltungsbereich des Versicherungsschutzes

Bei Reisen ins Ausland besteht der volle Versicherungsschutz nur bis zu einer bestimmten, im Versicherungsvertrag vereinbarten, Dauer pro Kalenderjahr und Geltungsland. Bei einem Aufenthalt in Ländern der EU gewähren die meisten Versicherungen uneingeschränkten Versicherungsschutz. Es werden die Kosten für vergleichbare Leistungen in Deutschland übernommen. Das gilt jedoch nur für Notfall-Operationen, nicht für geplante Eingriffe.

gesonderte Wartezeit

siehe Wartezeit für Psychotherapie und Entbindungen (gesondert)

Gesundheitsprüfung

Speziell bei Tarifen ohne Wartezeit sehen die meisten Versicherer eine Gesundheitsprüfung vor. Diese erfolgt in Form einer Selbstauskunft über bestimmte Erkrankungen in Gegenwart und Vergangenheit. Ein ärztliches Attest wird in der Regel nicht verlangt. Falsche Angaben können zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

H

Heilfürsorgeberechtigte geeignet

Es gibt Krankenhauszusatzversicherungen dir auch für die Berufsgruppen der Heilfürsorge sich als Zusatzversicherung eignen.

K

Kur und Anschlussheilbehandlung

Ist diese Leistung im Vertrag vorgesehen, werden die Kosten für eine Anschlussheilbehandlung oder Reha übernommen. Manche Tarife zahlen ein Kurtagegeld oder übernehmen die gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen.

Krankentagegeld

siehe Zuzahlung je Krankenhaustag

Krankenrücktransport aus dem Ausland

Hier werden alle Mehrkosten für den Krankenrücktransport aus dem Ausland übernommen. Nur wenige Tarife erstatten diese Transportkosten.

Krankentransport

Hier werden alle Mehrkosten für den Krankentransport übernommen, auch wenn sich das von Ihnen ausgewählte Krankenhaus weit von Ihrem Wohnort entfernt befindet. Viele Tarife erstatten auch die Transportkosten bei einem Wechsel des Krankenhauses bis zu einem bestimmten Betrag.

M

Mehrkosten bei freier Krankenhauswahl

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nur die Kosten für das nächstgelegene und für den Eingriff geeignete Krankenhaus. Als Privatpatient wählen Sie Ihr Krankenhaus selbst aus. Damit ist sichergestellt, dass Sie von Spezialisten behandelt werden und die bestmögliche medizinische Versorgung erhalten.

Mehrkosten für den Krankentransport

siehe Krankentransport

Meldefrist

siehe Verzicht auf 10 Tage Meldefrist

Mindestvertragslaufzeit

Das ist die erste Laufzeit nach Abschluss des Vertrages. Erst danach ist eine Kündigung unter Einhaltung bestimmter Fristen möglich.

N

Nachmeldung von Wechsel der Krankenkasse

Sollten Sie Ihre Krankenkasse wechseln, bleibt der Versicherungsschutz der Zusatzversicherung weiterhin bestehen. Bei manchen Versicherern muss ein Wechsel der Krankenkasse gemeldet werden.

O

Ordentliche Kündigungsrecht

siehe Verzicht der Versicherer auf das ordentliche Kündigungsrecht

P

Privatklinik-Behandlung

Diese Tarifoption gibt Ihnen die Möglichkeit, sich in einer reinen Privatklinik behandeln zu lassen. Je nach Tarif werden die Kosten teilweise oder in voller Höhe übernommen.

Psychotherapie

Manche Krankenhauszusatzversicherungen schließen die Kostenübernahme der Heilbehandlung bei bestimmten psychischen Erkrankungen aus. Da diese im Ansteigen begriffen sind und niemand davor gefeit ist, sollte der Vertrag auch die Erstattungskosten einer Psychotherapie enthalten.

R

Rooming-in

siehe Begleitperson für Kinder

Rücktransport aus dem Ausland

Bei Einschluss dieser Tarifoption werden die Kosten für einen Rücktransport aus dem Ausland übernommen, soweit dieser medizinisch notwendig ist. Manche Versicherer gewähren diese Leistung auch, wenn der Krankenhausaufenthalt im Ausland voraussichtlich eine bestimmte Dauer übersteigt.

T

Tagegeld bei Verzicht auf eine Chefarztbehandlung

Falls Sie die Behandlung durch den Chefarzt für nicht unbedingt notwendig erachten, wird Ihnen als Ausgleich ein sogenanntes Tagegeld gezahlt.

Tagegeld bei Verzicht auf Ein-/Zweibettzimmer

Entsprechend Ihrem gewählten Tarif sind Sie im komfortablen Ein- oder Zweibett-Zimmer untergebracht. Mit dem Verzicht auf diese Unterbringungsart lässt sich Geld sparen. Die Versicherung zahlt Ihnen dann eine Ausgleichszahlung in Form eines Tagegeldes.

U

Umzug ins Ausland

Eine dauerhafte Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland führt in der Regel zur Beendigung des Versicherungsverhältnisses. Damit erlischt auch der Versicherungsschutz aus der Krankenhauszusatzversicherung.

V

Verkürzung der Wartezeit

siehe Wartezeit, Verkürzung und Erlass bei Attestvorlage

Versichertenkarte (Chipkarte)

Viele Versicherer händigen Ihren Kunden eine Versichertenkarte aus. Sie dient einerseits als Nachweis über die Mitgliedschaft in der Krankenhauszusatzversicherung, andererseits lassen sich bestimmten Leistungen mit dem Anbieter direkt abrechnen.

Verzicht auf Chefarztbehandlung

siehe Tagegeld bei Verzicht auf Chefarztbehandlung

Verzicht auf Ein-/Zweibettzimmer

siehe Tagegeld bei Verzicht auf Ein-/Zweibettzimmer

Verzicht der Versicherer auf das ordentliche Kündigungsrecht

Der Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht sollte in jedem Fall Vertragsbestandteil sein. Das bedeutet, dass Ihr Versicherer Ihnen nicht kündigen kann, auch wenn er in großem Umfang wiederholt Leistungen erbracht hat.

Verzicht auf 10 Tage Meldefrist

Hier verzichtet der Versicherer darauf, dass Sie den Beginn einer Krankenhausbehandlung innerhalb einer Frist von 10 Tagen anzeigen müssen.

Vor- und nachstationäre Behandlung

Bei einer vor- und nachstationären Behandlung ist immer eine Einweisung in das Krankenhaus notwendig, obwohl die Behandlung ohne Unterkunft und Verpflegung (stationäre Behandlung) erfolgt.

W

Wartezeit für Psychotherapie und Entbindungen (gesondert)

Die Wartezeit bei Psychotherapie und Entbindungen beträgt in der Regel 8 Monate. Mit dieser Sonderregelung möchte der Versicherer verhindern, dass Patienten kurzfristig eine Krankenhauszusatzversicherung abschließen, während der Versicherungsfall eigentlich schon eingetreten ist (lange Zeitdauer bei der Ausbildung psychischer Erkrankungen bzw. Vorhersehbarkeit des Entbindungstermins bei Schwangerschaft).

Wartezeit, allgemein

Bestimmte Tarifmodelle enthalten eine Wartezeit, während dieser der Versicherer von der Leistungserbringung freigestellt ist. Eine Ausnahme bilden Leistungen bei erlittenen Unfällen, soweit dies im jeweiligen Tarif vereinbart ist.

Wartezeit, Erlass oder Verkürzung bei Attestvorlage

Manche Versicherungen bieten dem Kunden eine Verkürzung oder einen Erlass der vorgesehenen Wartezeit an, wenn dieser ein medizinisches Attest einreicht, welches den Gesundheitszustand dokumentiert.

Wechsel der Krankenkasse

siehe Nachmeldung von Wechsel der Krankenkasse

Z

Zweibett-Zimmer

Siehe Ein- bzw. Zweibett-Zimmer

Zuzahlung je Krankenhaustag

Der Gesetzgeber sieht derzeit bei stationären Behandlungen eine Zuzahlung von 10 Euro pro Tag vor, längstens für maximal 28 Tage im Jahr. Manche Tarife übernehmen diese Zuzahlung oder zahlen ein entsprechendes Krankentagegeld.

1,2,3,...

10 Tage Meldefrist

siehe Verzicht auf 10 Tage Meldefrist

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