Die AXA Krankenhauszusatzversicherung Krankenhaus Premium verleiht Ihnen den Status eines Privatpatienten und ermöglicht Ihnen die freie Wahl des Krankenhauses sowie die Behandlung durch den Chefarzt, einen Belegarzt oder einen Spezialisten Ihrer Wahl. Entscheiden Sie sich gegen die Inanspruchnahme dieser Leistungen, erhalten Sie stattdessen ein Tagegeld von 50 €.
Ein herausragendes Merkmal dieses Tarifs ist die umfassende Abdeckung ambulanter Operationen, die im Krankenhaus durchgeführt werden. Darüber hinaus sind die Kosten für Aufnahme- und Abschlussuntersuchungen inbegriffen. Auch Kur- und Rehabilitationsaufenthalte im Rahmen einer Anschlussheilbehandlung sind erstattungsfähig.
Hierbei werden die gesondert berechenbare Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer, die privatärztliche Heilbehandlung sowie Zuschläge für Komfortleistungen wie z. B. Telefonkosten übernommen, vorausgesetzt, der gesetzliche Rehabilitationsträger hat eine Vorleistung erbracht.
Im Falle eines Krankenhausaufenthalts genießen Sie die Ruhe und Privatsphäre eines komfortablen Einbettzimmers. Bei einer stationären Entbindung erstattet der Tarif auch die Kosten für die Unterbringung in einem Familienzimmer, sofern die entbindende Person nach diesem Tarif versichert ist.
Ärztliche Leistungen
Chefarztbehandlung
Bei einer Krankenhauszusatzversicherung haben Sie Anspruch auf eine Behandlung durch den Chefarzt. Die durch das höhere Honorar entstehenden Mehrkosten werden entsprechend der Leistungshöhe übernommen.
100 % 100 %
Tagegeld bei Verzicht von Chefarztbehandlung
Falls Sie die Behandlung durch den Chefarzt für nicht unbedingt notwendig erachten, wird Ihnen als Ausgleich ein sogenanntes Tagegeld gezahlt.
ja, 50 € ja, 50 €, bei Kindern 25 € bis zum 20 . Lebensjahr
Ambulante Operation
Bei einer ambulanten Operation wird der Eingriff in der Klinik durchgeführt, ohne dass Sie stationär aufgenommen werden. Der Vorteil: Sie werden nach einer Ruhephase am selben Tag wieder entlassen.
100 % 1100 % 1
Ambulante Aufnahme- und Abschlussuntersuchung
Am ersten Tag Ihres Krankenhausaufenthaltes findet die Aufnahmeuntersuchung statt. Vor der Entlassung wird der behandelnde Arzt Sie über Ihre aktuelle gesundheitliche Situation unterrichten und Empfehlungen zur weiteren Therapie geben. Bei vielen Tarifen ist diese Leistung mitversichert.
100 % 100 %
Belegarztbehandlung
Als Alternative zur Chefarztbehandlung können Sie eine Behandlung oder Operation auch durch einen Belegarzt oder Spezialisten vornehmen lassen. Die Erstattung erfolgt bis zur Höhe des vereinbarten Gebührensatzes oder auch in unbegrenzter Höhe, genaueres ist in den Tarifleistungen enthalten.
100 % 100 %
Erstattung Psychotherapie
Manche Krankenhauszusatzversicherungen schließen die Kostenübernahme für die Heilbehandlung von bestimmten psychischen Erkrankungen aus. Da psychische Erkrankungen in der Bevölkerung zunehmen und jeden treffen können, sollte der Vertrag auch die Erstattung einer Psychotherapie beinhalten.
100 % 100 %
Vor- und nachstationäre Behandlung
Viele Eingriffe erfordern eine Vor- und Nachbehandlung. Diese kann sich über mehrere Tage erstrecken. Bei diesem Tarifmerkmal werden auch diese Kosten von Ihrer Versicherung übernommen.
100 % 100 %
Hinweis(e)
1 Ersetzt werden 100% der verbleibenden erstattungsfähigen Aufwendungen für solche medizinisch
notwendigen ambulanten Operationen, die im Katalog nach § 115b SGB V aufgeführt sind und die in einem Krankenhaus in Deutschland durchgeführt werden. Für allgemeine Krankenhausleistungen gemäß erfolgen keine Erstattungen aus diesem Tarif.
1 Ersetzt werden 100% der verbleibenden erstattungsfähigen Aufwendungen für solche medizinisch
notwendigen ambulanten Operationen, die im Katalog nach § 115b SGB V aufgeführt sind und die in einem Krankenhaus in Deutschland durchgeführt werden. Für allgemeine Krankenhausleistungen gemäß erfolgen keine Erstattungen aus diesem Tarif.
Unterbringung
1- / 2-Bett-Zimmer
Gesetzlich Versicherte werden in der Regel in Mehrbett-Zimmern untergebracht. Mit einer Krankenhauszusatzversicherung steht Ihnen je nach Tarif ein komfortables Ein- oder Zweibett-Zimmer zur Verfügung. Die Mehrkosten werden vollständig übernommen.
100 %, 1- und 2-Bett-Zimmer Versorgung 1100 %, 1- und 2-Bett-Zimmer Versorgung 1
Tagegeld bei Verzicht auf 1-Bett-Zimmer
Entsprechend Ihrem gewählten Tarif sind Sie im komfortablen Ein- oder Zweibett-Zimmer untergebracht. Mit dem Verzicht auf diese Unterbringungsart lässt sich Geld sparen. Die Versicherung zahlt Ihnen dann eine Ausgleichszahlung in Form eines Tagegeldes.
nein nein
Tagegeld bei Verzicht auf 2-Bett-Zimmer
Entsprechend Ihrem gewählten Tarif sind Sie im komfortablen Ein- oder Zweibett-Zimmer untergebracht. Mit dem Verzicht auf diese Unterbringungsart lässt sich Geld sparen. Die Versicherung zahlt Ihnen dann eine Ausgleichszahlung in Form eines Tagegeldes.
nein nein
Tagegeld bei Verzicht auf 1- und 2-Bett-Zimmer
Es muss sowohl auf die Unterbringung im 1-Bett als auch um 2-Bett-Zimmer verzichtet werden, damit die Prämie ausgezahlt wird.
ja 2ja, 50 €, bei Kindern 25 € bis zum 20 . Lebensjahr 2
Behandlung in Privatklinik
Diese Tarifoption gibt Ihnen die Möglichkeit, sich in einer reinen Privatklinik behandeln zu lassen. Je nach Tarif werden die Kosten teilweise oder in voller Höhe übernommen.
100 % 3100 %, ohne allgemeine Krankenhausleistungen 3
Kosten gemischter Heilanstalt
In gemischten Heilanstalten werden neben dem stationären Regelbetrieb auch Leistungen eines Sanatoriums angeboten. Die meisten Tarife übernehmen diese Kosten nicht oder nur eingeschränkt. Die Wahl dieser Leistung bedarf des Abschlusses eines speziellen Tarifs.
100 % 100 %, Eine schriftliche Zusage ist für folgende Fälle nicht erforderlich: bei Notfalleinweisung bzw. Notfallbehandlung.
Kur- und Anschlussheilbehandlung
Ist diese Leistung im Vertrag vorgesehen, werden die Kosten für eine Anschlussheilbehandlung oder Reha übernommen. Manche Tarife zahlen ein Kurtagegeld oder übernehmen die gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen.
100 % 4100 % 4
Begleitperson für Kinder (Rooming-in)
Falls eines Ihrer Kinder im Krankenhaus behandelt wird, können Sie es bei dieser Wahlleistung selbst betreuen und sind stets in dessen Nähe. Die Kosten für dieses sogenannte Rooming-in trägt Ihre Krankenhauszusatzversicherung.
100 %, bei Kindern bis zum 16 . Lebensjahr 100 %, bei Kindern bis zum 16 . Lebensjahr, max. 5 Tage
Mehrkosten bei freier Krankenhausauswahl
Falls Sie ohne zwingenden Grund ein anderes als ein in der ärztlichen Einweisung genanntes Krankenhaus wählen, können Ihnen die Mehrkosten ganz oder teilweise angelastet werden.
100 % 100 % (Übernahme der Mehrkosten)
Erstattung der Zuzahlung je Krankenhaustag
Der Gesetzgeber sieht derzeit bei stationären Behandlungen eine Zuzahlung von 10 Euro pro Tag vor, längstens für maximal 28 Tage im Jahr. Manche Tarife übernehmen diese Zuzahlung oder zahlen ein entsprechendes Krankentagegeld.
ja ja
Hinweis(e)
1 Bei einer stationären Entbindung sind auch die Aufwendungen für die Unterbringung in einem Familienzimmer erstattungsfähig, sofern die entbindende Person nach diesem Tarif versichert ist.
2 Entbindet eine versicherte Person ambulant im Krankenhaus, zu Hause oder im Geburtshaus und nimmt dabei keine Leistungen nach diesem Tarif in Anspruch, wird hierfür eine Pauschale in Höhe von 800 Euro gezahlt. Für gesondert berechenbare Kosten für die Rufbereitschaft einer Hebamme wird eine Pauschale in Höhe von 300 Euro gezahlt.
3 Allgemeine Krankenhausleistungen sind z.B. die medizinische Versorgung durch die diensthabenden Ärzte, Krankenpflege, Verpflegung oder die Unterbringung im Mehrbettzimmer.
4 Erstattungsfähig sind im Rahmen einer Anschlussheilbehandlung die gesondert berechenbare Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer, die privatärztliche Heilbehandlung sowie vom Krankenhaus gesondert berechenbare Zuschläge für Komfortleistungen wie z.B. die Bereitstellung eines Telefons. Die Kosten werden nur erstattet, wenn der gesetzliche Rehabilitationsträger eine Vorleistung erbracht hat.
1 Bei einer stationären Entbindung sind auch die Aufwendungen für die Unterbringung in einem Familienzimmer erstattungsfähig, sofern die entbindende Person nach diesem Tarif versichert ist.
2 Entbindet eine versicherte Person ambulant im Krankenhaus, zu Hause oder im Geburtshaus und nimmt dabei keine Leistungen nach diesem Tarif in Anspruch, wird hierfür eine Pauschale in Höhe von 800 Euro gezahlt. Für gesondert berechenbare Kosten für die Rufbereitschaft einer Hebamme wird eine Pauschale in Höhe von 300 Euro gezahlt.
3 Allgemeine Krankenhausleistungen sind z.B. die medizinische Versorgung durch die diensthabenden Ärzte, Krankenpflege, Verpflegung oder die Unterbringung im Mehrbettzimmer.
4 Erstattungsfähig sind im Rahmen einer Anschlussheilbehandlung die gesondert berechenbare Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer, die privatärztliche Heilbehandlung sowie vom Krankenhaus gesondert berechenbare Zuschläge für Komfortleistungen wie z.B. die Bereitstellung eines Telefons. Die Kosten werden nur erstattet, wenn der gesetzliche Rehabilitationsträger eine Vorleistung erbracht hat.
Krankentransport
Erstattung Krankentransport
Hier werden alle Mehrkosten für den Krankentransport übernommen, auch wenn sich das von Ihnen ausgewählte Krankenhaus weit von Ihrem Wohnort entfernt befindet. Viele Tarife erstatten auch die Transportkosten bei einem Wechsel des Krankenhauses bis zu einem bestimmten Betrag.
100 % 100 %
Erstattung Krankentransport im Ausland
Bei Einschluss dieser Tarifoption werden die Kosten für einen Krankentransport im Ausland übernommen, soweit dieser medizinisch notwendig ist.
100 % 1100 % 1
Hinweis(e)
1 Nur Krankentransporte im europäischen Ausland.
1 Nur Krankentransporte im europäischen Ausland.
Allgemeine Tarifinhalte
Leistungsabdeckung
Beachten Sie die Bereiche der Leistungsabdeckung, die ihren Vorstellungen und Wünsche entsprechen sollten. Je nach Tarif werden Leistungen bei Schwangerschaft, Unfall und Krankheit abgedeckt.
bei Unfall, Krankheit und Schwangerschaft bei Unfall, Krankheit und Schwangerschaft
Art der Beitragskalkulation
Tarife ohne Altersrückstellung: Jüngere Kunden profitieren von besonders niedrigen Beiträgen. Mit höherem Alter steigen die Beiträge, da das Kostenrisiko für den Versicherer steigt. Tarife mit Altersrückstellung: Die Beiträge sind von Anfang an höher kalkuliert, es gibt aber dafür keinerlei Beitragserhöhungen im Alter.
günstig, da ohne Alterssparanteil günstig, da ohne Alterssparanteil
Bildung von Altersrückstellungen
Stabile Beiträge im Alter können von Versicherern durch Altersrückstellungen gesichert werden. Versicherungen ohne Altersrückstellungen können stark ansteigen und diese Erhöhung merken Versicherungsnehmer insbesondere beim Eintritt in das Rentenalter. Durch stabile Beiträge können Sie langfristig für Ihre Absicherung deutlich weniger bezahlen, als bei anderen Varianten.
nein nein
Mindestvertragslaufzeit
Das ist die erste Laufzeit nach Abschluss des Vertrages. Erst danach ist eine Kündigung unter Einhaltung bestimmter Fristen möglich.
keine Mindestlaufzeit 1keine Mindestlaufzeit 1
Kündigungsfrist
Der Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht sollte in jedem Fall Vertragsbestandteil sein. Das bedeutet, dass Ihr Versicherer Ihnen nicht kündigen kann, auch wenn er in großem Umfang wiederholt Leistungen erbracht hat.
monatlich 2monatlich 2
Versicherer verzichtet auf ordentliches Kündigungsrecht
Grundsätzlich können Versicherungsverträge sowohl vom Versicherer als auch vom Kunden unter Einhaltung bestimmter Fristen gekündigt werden. Verzichtet der Versicherer ausdrücklich auf das ordentliche Kündigungsrecht, kann er den Vertrag auch dann nicht kündigen, wenn die versicherte Person den Versicherer wiederholt oder langfristig für die Kostenerstattung in Anspruch nimmt.
ja ja
Verzicht auf 10 Tage Meldefrist
Hier verzichtet der Versicherer darauf, dass Sie den Beginn einer Krankenhausbehandlung innerhalb einer Frist von 10 Tagen anzeigen müssen.
ja ja
Geltungsbereiche Versicherungsschutz
Bei Reisen ins Ausland besteht der volle Versicherungsschutz nur bis zu einer bestimmten, im Versicherungsvertrag vereinbarten, Dauer pro Kalenderjahr und Geltungsland. Bei einem Aufenthalt in Ländern der EU gewähren die meisten Versicherungen uneingeschränkten Versicherungsschutz. Es werden die Kosten für vergleichbare Leistungen in Deutschland übernommen. Das gilt jedoch nur für Notfall-Operationen, nicht für geplante Eingriffe.
Geltungsbereich Versicherungsschutz: nur innerhalb Europas. Eingeschränkte Leistung im Ausland: weltweit, begrenzt auf 1 Monat 3Geltungsbereich Versicherungsschutz: nur innerhalb Europas. Eingeschränkte Leistung im Ausland: weltweit, begrenzt auf 1 Monat 3
Leistung bei Umzug ins Ausland
Eine dauerhafte Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland führt in der Regel zur Beendigung des Versicherungsverhältnisses. Damit erlischt auch der Versicherungsschutz aus der Krankenhauszusatzversicherung.
beendet das Vertragsverhältnis beendet das Vertragsverhältnis
Nachmeldepflicht bei Wechsel der Krankenkasse
Sollten Sie Ihre Krankenkasse wechseln, bleibt der Versicherungsschutz der Zusatzversicherung weiterhin bestehen. Bei manchen Versicherern muss ein Wechsel der Krankenkasse gemeldet werden.
nein nein
Versicherungskarte (Chipkarte)
Die Versicherungskarte ist ein Ausweisdokument, das von der Krankenversicherung ausgestellt wird. Sie dient als Nachweis der Versicherungsberechtigung und enthält wichtige Informationen wie den Versichertenstatus, die Versichertennummer und gegebenenfalls weitere relevante Daten.
ja ja
Tarif eignet sich für Heilfürsorgeberechtigte
Es gibt Krankenhauszusatzversicherungen die auch für die Berufsgruppen der Heilfürsorge sich als Zusatzversicherung eignen.
nein nein
Hinweis(e)
1 Sollte innerhalb der ersten zwei Jahre ab Versicherungsbeginn ein Leistungsfall eintreten, gilt eine Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahre ab Versicherungsbeginn als vereinbart.
2 Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis mit einer Frist von 15 Tagen zum
Ende eines jeden Monats, frühestens aber zum Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit von zwei Jahren, kündigen.
3 Ersetzt werden 100 % der verbleibenden erstattungsfähigen Aufwendungen bei einer
medizinisch notwendigen Heilbehandlung in Europa, sofern die GKV eine Vorleistung erbracht hat.
1 Sollte innerhalb der ersten zwei Jahre ab Versicherungsbeginn ein Leistungsfall eintreten, gilt eine Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahre ab Versicherungsbeginn als vereinbart.
2 Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis mit einer Frist von 15 Tagen zum
Ende eines jeden Monats, frühestens aber zum Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit von zwei Jahren, kündigen.
3 Ersetzt werden 100 % der verbleibenden erstattungsfähigen Aufwendungen bei einer
medizinisch notwendigen Heilbehandlung in Europa, sofern die GKV eine Vorleistung erbracht hat.
Wartezeiten
Allgemeine Wartezeit
Bestimmte Tarifmodelle enthalten eine Wartezeit, während dieser der Versicherer von der Leistungserbringung freigestellt ist. Eine Ausnahme bilden Leistungen bei erlittenen Unfällen, soweit dies im jeweiligen Tarif vereinbart ist.
keine Wartezeit keine Wartezeit
Besondere Wartezeit für Psychotherapie und Entbindung
Die Wartezeit bei Psychotherapie und Entbindungen beträgt in der Regel 8 Monate. Mit dieser Sonderregelung möchte der Versicherer verhindern, dass Patienten kurzfristig eine Krankenhauszusatzversicherung abschließen, während der Versicherungsfall eigentlich schon eingetreten ist (lange Zeitdauer bei der Ausbildung psychischer Erkrankungen bzw. Vorhersehbarkeit des Entbindungstermins bei Schwangerschaft).
8 Monate 8 Monate
Verkürzung oder Erlass der Wartezeit bei Attestvorlage
Manche Versicherungen bieten dem Kunden eine Verkürzung oder einen Erlass der vorgesehenen Wartezeit an, wenn dieser ein medizinisches Attest einreicht, welches den Gesundheitszustand dokumentiert.
nein nein
Weitere Informationen
Produktinformationen
KEINE ATTRIBUTE REIHENFOLGE ANGEGEBEN AttributeSet: produktinformationenKHZV_KHZV2
Versicherungsbedingungen
KEINE ATTRIBUTE REIHENFOLGE ANGEGEBEN AttributeSet: antragsformularUndVersicherungsbedingungenKHZV_KHZV2
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