Die Krankenhauszusatzversicherung AXA Komfort-U gewährt Ihnen den Status eines Privatpatienten und ermöglicht dadurch die freie Wahl des Krankenhauses sowie die Behandlung durch den Chefarzt oder einen von Ihnen gewählten Belegarzt oder Spezialisten. Sollten Sie auf diese Leistung verzichten, erhalten Sie ein Tagegeld von 20 € als Ausgleich.
Ein bedeutender Vorteil dieses Tarifs ist die Mitversicherung aller ambulant im Krankenhaus durchgeführten Operationen. Zudem sind die Kosten für Aufnahme- und Abschlussuntersuchungen abgedeckt. Ebenso erstattet dieser Tarif auch die Kosten für Kur- oder Reha-Aufenthalte im Rahmen einer Anschlussheilbehandlung, sofern diese innerhalb von vier Wochen nach der Krankenhausentlassung beginnen. Der Tarif bietet eine effektive Absicherung für Kurleistungen zu einem erschwinglichen Preis, hohe Flexibilität bei der Wahl der Absicherung und die Auszahlung eines Kurtagegeldes, falls die Leistungen nicht in Anspruch genommen werden.
Die ärztlichen Leistungen werden bis zum 5-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erstattet, und dank der Beitragsgarantie bleiben die Beiträge auch im höheren Lebensalter konstant.
In Bezug auf die Unterbringung werden Sie in einem komfortabel eingerichteten Einbett-Zimmer untergebracht, was Ruhe und Entspannung sowie den Erhalt Ihrer Privatsphäre im Krankenhaus ermöglicht. Verzichten Sie auf das Einbett-Zimmer, erhalten Sie 40 € pro Tag. Besonders berücksichtigt wird die Situation von Kleinkindern: Die Versicherung übernimmt die Kosten für die gemeinsame Unterbringung von Kind und Elternteil (bis zu einem Alter von 4 Jahren und für maximal 5 Tage), um den Krankenhausaufenthalt für die Kleinen so angenehm wie möglich zu gestalten.
Ärztliche Leistungen
Chefarztbehandlung
Bei einer Krankenhauszusatzversicherung haben Sie Anspruch auf eine Behandlung durch den Chefarzt. Die durch das höhere Honorar entstehenden Mehrkosten werden entsprechend der Leistungshöhe übernommen.
100 %, bis zum 5-fachen Satz der GOÄ 100 %, bis zum 5-fachen Satz der GOÄ
Tagegeld bei Verzicht von Chefarztbehandlung
Falls Sie die Behandlung durch den Chefarzt für nicht unbedingt notwendig erachten, wird Ihnen als Ausgleich ein sogenanntes Tagegeld gezahlt.
ja, 20 € ja, 20 €, bei Kindern 10 € bis zum 20 . Lebensjahr
Ambulante Operation
Bei einer ambulanten Operation wird der Eingriff in der Klinik durchgeführt, ohne dass Sie stationär aufgenommen werden. Der Vorteil: Sie werden nach einer Ruhephase am selben Tag wieder entlassen.
100 %, bis zum 5-fachen Satz der GOÄ 100 %, bis zum 5-fachen Satz der GOÄ
Ambulante Aufnahme- und Abschlussuntersuchung
Am ersten Tag Ihres Krankenhausaufenthaltes findet die Aufnahmeuntersuchung statt. Vor der Entlassung wird der behandelnde Arzt Sie über Ihre aktuelle gesundheitliche Situation unterrichten und Empfehlungen zur weiteren Therapie geben. Bei vielen Tarifen ist diese Leistung mitversichert.
100 %, bis zum 5-fachen Satz der GOÄ 100 %, bis zum 5-fachen Satz der GOÄ
Belegarztbehandlung
Als Alternative zur Chefarztbehandlung können Sie eine Behandlung oder Operation auch durch einen Belegarzt oder Spezialisten vornehmen lassen. Die Erstattung erfolgt bis zur Höhe des vereinbarten Gebührensatzes oder auch in unbegrenzter Höhe, genaueres ist in den Tarifleistungen enthalten.
100 %, bis zum 3,5-fachen Satz der GOÄ 100 %, bis zum 3,5-fachen Satz der GOÄ
Erstattung Psychotherapie
Manche Krankenhauszusatzversicherungen schließen die Kostenübernahme für die Heilbehandlung von bestimmten psychischen Erkrankungen aus. Da psychische Erkrankungen in der Bevölkerung zunehmen und jeden treffen können, sollte der Vertrag auch die Erstattung einer Psychotherapie beinhalten.
100 % 100 %
Vor- und nachstationäre Behandlung
Viele Eingriffe erfordern eine Vor- und Nachbehandlung. Diese kann sich über mehrere Tage erstrecken. Bei diesem Tarifmerkmal werden auch diese Kosten von Ihrer Versicherung übernommen.
100 %, bis zum 5-fachen Satz der GOÄ 100 %, bis zum 5-fachen Satz der GOÄ
Hinweis(e)
Hinweis: Der Tarif leistet unter anderem auch für Anschlussbehandlungen wie Physiotherapie.
Hinweis: Der Tarif leistet unter anderem auch für Anschlussbehandlungen wie Physiotherapie.
Unterbringung
1- / 2-Bett-Zimmer
Gesetzlich Versicherte werden in der Regel in Mehrbett-Zimmern untergebracht. Mit einer Krankenhauszusatzversicherung steht Ihnen je nach Tarif ein komfortables Ein- oder Zweibett-Zimmer zur Verfügung. Die Mehrkosten werden vollständig übernommen.
ja, 1- und 2-Bett-Zimmer Versorgung ja, 1- und 2-Bett-Zimmer Versorgung
Tagegeld bei Verzicht auf 1-Bett-Zimmer
Entsprechend Ihrem gewählten Tarif sind Sie im komfortablen Ein- oder Zweibett-Zimmer untergebracht. Mit dem Verzicht auf diese Unterbringungsart lässt sich Geld sparen. Die Versicherung zahlt Ihnen dann eine Ausgleichszahlung in Form eines Tagegeldes.
nein nein
Tagegeld bei Verzicht auf 2-Bett-Zimmer
Entsprechend Ihrem gewählten Tarif sind Sie im komfortablen Ein- oder Zweibett-Zimmer untergebracht. Mit dem Verzicht auf diese Unterbringungsart lässt sich Geld sparen. Die Versicherung zahlt Ihnen dann eine Ausgleichszahlung in Form eines Tagegeldes.
ja ja, 40 €, bei Kindern 20 € bis zum 20 . Lebensjahr
Tagegeld bei Verzicht auf 1- und 2-Bett-Zimmer
Es muss sowohl auf die Unterbringung im 1-Bett als auch um 2-Bett-Zimmer verzichtet werden, damit die Prämie ausgezahlt wird.
nein nein
Behandlung in Privatklinik
Diese Tarifoption gibt Ihnen die Möglichkeit, sich in einer reinen Privatklinik behandeln zu lassen. Je nach Tarif werden die Kosten teilweise oder in voller Höhe übernommen.
100 % 100 %, ohne allgemeine Krankenhausleistungen
Kosten gemischter Heilanstalt
In gemischten Heilanstalten werden neben dem stationären Regelbetrieb auch Leistungen eines Sanatoriums angeboten. Die meisten Tarife übernehmen diese Kosten nicht oder nur eingeschränkt. Die Wahl dieser Leistung bedarf des Abschlusses eines speziellen Tarifs.
100 % 100 %, Eine schriftliche Zusage ist für folgende Fälle nicht erforderlich: bei neuer Erkrankung während einer stationären Behandlung, einziges geeignetes Krankenhaus in der Umgebung des Wohnortes, bei Notfalleinweisung bzw. Notfallbehandlung.
Kur- und Anschlussheilbehandlung
Ist diese Leistung im Vertrag vorgesehen, werden die Kosten für eine Anschlussheilbehandlung oder Reha übernommen. Manche Tarife zahlen ein Kurtagegeld oder übernehmen die gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen.
100 % 100 %, 30 Tage mit 50 € je 3 Kalenderjahre
Begleitperson für Kinder (Rooming-in)
Falls eines Ihrer Kinder im Krankenhaus behandelt wird, können Sie es bei dieser Wahlleistung selbst betreuen und sind stets in dessen Nähe. Die Kosten für dieses sogenannte Rooming-in trägt Ihre Krankenhauszusatzversicherung.
100 %, bei Kindern bis zum 6 . Lebensjahr 1100 %, bei Kindern bis zum 6 . Lebensjahr, max. 5 Tage 1
Mehrkosten bei freier Krankenhausauswahl
Falls Sie ohne zwingenden Grund ein anderes als ein in der ärztlichen Einweisung genanntes Krankenhaus wählen, können Ihnen die Mehrkosten ganz oder teilweise angelastet werden.
100 % 100 % (Übernahme der Mehrkosten)
Erstattung der Zuzahlung je Krankenhaustag
Der Gesetzgeber sieht derzeit bei stationären Behandlungen eine Zuzahlung von 10 Euro pro Tag vor, längstens für maximal 28 Tage im Jahr. Manche Tarife übernehmen diese Zuzahlung oder zahlen ein entsprechendes Krankentagegeld.
nein nein
Hinweis(e)
1 Die Kosten werden für längstens 5 Tage gezahlt und werden je Tag bis zum zweifachen Satz der Wahlleistung für ein Zweibettzimmer des aufgesuchten Krankenhauses erstattet.
1 Die Kosten werden für längstens 5 Tage gezahlt und werden je Tag bis zum zweifachen Satz der Wahlleistung für ein Zweibettzimmer des aufgesuchten Krankenhauses erstattet.
Krankentransport
Erstattung Krankentransport
Hier werden alle Mehrkosten für den Krankentransport übernommen, auch wenn sich das von Ihnen ausgewählte Krankenhaus weit von Ihrem Wohnort entfernt befindet. Viele Tarife erstatten auch die Transportkosten bei einem Wechsel des Krankenhauses bis zu einem bestimmten Betrag.
100 % 100 %
Erstattung Krankentransport im Ausland
Bei Einschluss dieser Tarifoption werden die Kosten für einen Krankentransport im Ausland übernommen, soweit dieser medizinisch notwendig ist.
nicht versichert nicht versichert
Allgemeine Tarifinhalte
Leistungsabdeckung
Beachten Sie die Bereiche der Leistungsabdeckung, die ihren Vorstellungen und Wünsche entsprechen sollten. Je nach Tarif werden Leistungen bei Schwangerschaft, Unfall und Krankheit abgedeckt.
bei Unfall, Krankheit und Schwangerschaft bei Unfall, Krankheit und Schwangerschaft
Art der Beitragskalkulation
Tarife ohne Altersrückstellung: Jüngere Kunden profitieren von besonders niedrigen Beiträgen. Mit höherem Alter steigen die Beiträge, da das Kostenrisiko für den Versicherer steigt. Tarife mit Altersrückstellung: Die Beiträge sind von Anfang an höher kalkuliert, es gibt aber dafür keinerlei Beitragserhöhungen im Alter.
konstant, da mit Alterssparanteil konstant, da mit Alterssparanteil
Bildung von Altersrückstellungen
Stabile Beiträge im Alter können von Versicherern durch Altersrückstellungen gesichert werden. Versicherungen ohne Altersrückstellungen können stark ansteigen und diese Erhöhung merken Versicherungsnehmer insbesondere beim Eintritt in das Rentenalter. Durch stabile Beiträge können Sie langfristig für Ihre Absicherung deutlich weniger bezahlen, als bei anderen Varianten.
nein nein
Mindestvertragslaufzeit
Das ist die erste Laufzeit nach Abschluss des Vertrages. Erst danach ist eine Kündigung unter Einhaltung bestimmter Fristen möglich.
24 Monate 24 Monate
Kündigungsfrist
Der Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht sollte in jedem Fall Vertragsbestandteil sein. Das bedeutet, dass Ihr Versicherer Ihnen nicht kündigen kann, auch wenn er in großem Umfang wiederholt Leistungen erbracht hat.
3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres 3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres
Versicherer verzichtet auf ordentliches Kündigungsrecht
Grundsätzlich können Versicherungsverträge sowohl vom Versicherer als auch vom Kunden unter Einhaltung bestimmter Fristen gekündigt werden. Verzichtet der Versicherer ausdrücklich auf das ordentliche Kündigungsrecht, kann er den Vertrag auch dann nicht kündigen, wenn die versicherte Person den Versicherer wiederholt oder langfristig für die Kostenerstattung in Anspruch nimmt.
ja ja
Verzicht auf 10 Tage Meldefrist
Hier verzichtet der Versicherer darauf, dass Sie den Beginn einer Krankenhausbehandlung innerhalb einer Frist von 10 Tagen anzeigen müssen.
ja ja
Geltungsbereiche Versicherungsschutz
Bei Reisen ins Ausland besteht der volle Versicherungsschutz nur bis zu einer bestimmten, im Versicherungsvertrag vereinbarten, Dauer pro Kalenderjahr und Geltungsland. Bei einem Aufenthalt in Ländern der EU gewähren die meisten Versicherungen uneingeschränkten Versicherungsschutz. Es werden die Kosten für vergleichbare Leistungen in Deutschland übernommen. Das gilt jedoch nur für Notfall-Operationen, nicht für geplante Eingriffe.
Geltungsbereich Versicherungsschutz: nur innerhalb Deutschlands. Eingeschränkte Leistung im Ausland: nur innerhalb der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz, begrenzt auf 2 Monate Geltungsbereich Versicherungsschutz: nur innerhalb Deutschlands. Eingeschränkte Leistung im Ausland: nur innerhalb der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz, begrenzt auf 2 Monate
Leistung bei Umzug ins Ausland
Eine dauerhafte Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland führt in der Regel zur Beendigung des Versicherungsverhältnisses. Damit erlischt auch der Versicherungsschutz aus der Krankenhauszusatzversicherung.
beendet das Vertragsverhältnis beendet das Vertragsverhältnis
Nachmeldepflicht bei Wechsel der Krankenkasse
Sollten Sie Ihre Krankenkasse wechseln, bleibt der Versicherungsschutz der Zusatzversicherung weiterhin bestehen. Bei manchen Versicherern muss ein Wechsel der Krankenkasse gemeldet werden.
nein nein
Versicherungskarte (Chipkarte)
Die Versicherungskarte ist ein Ausweisdokument, das von der Krankenversicherung ausgestellt wird. Sie dient als Nachweis der Versicherungsberechtigung und enthält wichtige Informationen wie den Versichertenstatus, die Versichertennummer und gegebenenfalls weitere relevante Daten.
ja ja
Tarif eignet sich für Heilfürsorgeberechtigte
Es gibt Krankenhauszusatzversicherungen die auch für die Berufsgruppen der Heilfürsorge sich als Zusatzversicherung eignen.
nein nein
Wartezeiten
Allgemeine Wartezeit
Bestimmte Tarifmodelle enthalten eine Wartezeit, während dieser der Versicherer von der Leistungserbringung freigestellt ist. Eine Ausnahme bilden Leistungen bei erlittenen Unfällen, soweit dies im jeweiligen Tarif vereinbart ist.
keine Wartezeit keine Wartezeit
Besondere Wartezeit für Psychotherapie und Entbindung
Die Wartezeit bei Psychotherapie und Entbindungen beträgt in der Regel 8 Monate. Mit dieser Sonderregelung möchte der Versicherer verhindern, dass Patienten kurzfristig eine Krankenhauszusatzversicherung abschließen, während der Versicherungsfall eigentlich schon eingetreten ist (lange Zeitdauer bei der Ausbildung psychischer Erkrankungen bzw. Vorhersehbarkeit des Entbindungstermins bei Schwangerschaft).
8 Monate 8 Monate
Verkürzung oder Erlass der Wartezeit bei Attestvorlage
Manche Versicherungen bieten dem Kunden eine Verkürzung oder einen Erlass der vorgesehenen Wartezeit an, wenn dieser ein medizinisches Attest einreicht, welches den Gesundheitszustand dokumentiert.
ja, mit Attestvorlage entfällt die Wartezeit ja, mit Attestvorlage entfällt die Wartezeit
Weitere Informationen
Produktinformationen
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Versicherungsbedingungen
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