Die Krankenhauszusatzversicherung Barmenia S+ bietet Ihnen den Status eines Privatpatienten, mit dem Anspruch auf eine Behandlung durch den Chefarzt. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, einen Belegarzt oder Spezialisten Ihrer Wahl für Ihre Behandlung oder Therapie zu wählen. Die freie Wahl des Krankenhauses ermöglicht Ihnen den Zugang zu erfahrenen Ärzten und gewährleistet eine solche optimale Behandlung.
Ein wesentliches Merkmal des Tarifs Barmenia S+ ist die vollständige Kostenübernahme für ambulante Operationen, die im Krankenhaus durchgeführt werden. Ebenso sind auch stationäre Vor- und Nachbehandlungen, die bis zu 5 Tage vor und 14 Tage nach dem Krankenhausaufenthalt notwendig werden können, im Leistungsumfang enthalten.
Für alle genannten Leistungen erstattet die Krankenhauszusatzversicherung Kosten bis zum 3,5-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Dies stellt sicher, dass Sie Zugang zu hochwertigen medizinischen Leistungen erhalten.
In puncto Unterbringung bietet Ihnen der Tarif Barmenia S+ ein Einbett-Zimmer, das nicht nur Ihre Privatsphäre wahrt, sondern auch die nötige Ruhe für Ihre Genesung bietet. Für zusätzliche Entspannung sorgt in der Regel ein umfassendes Info-Entertainment-Angebot, das Ihren Aufenthalt angenehmer gestaltet.
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Ärztliche Leistungen
Chefarztbehandlung
Erstattung der Chefarztbehandlung
Bei einer Krankenhauszusatzversicherung haben Sie Anspruch auf eine Behandlung durch den Chefarzt. Die durch das höhere Honorar entstehenden Mehrkosten werden entsprechend der Leistungshöhe übernommen.
100 %, bis zum 3,5-fachen Satz der GOÄ 100 %, bis zum 3,5-fachen Satz der GOÄ
Tagegeld bei Verzicht von Chefarztbehandlung
Tagegeld bei Verzicht auf eine Chefarztbehandlung
Falls Sie die Behandlung durch den Chefarzt für nicht unbedingt notwendig erachten, wird Ihnen als Ausgleich ein sogenanntes Tagegeld gezahlt.
nein nein
Ambulante Operation
Erstattung für ambulante Operationen
Bei einer ambulanten Operation wird der Eingriff in der Klinik durchgeführt, ohne dass Sie stationär aufgenommen werden. Der Vorteil: Sie werden nach einer Ruhephase am selben Tag wieder entlassen.
100 %, bis zum 3,5-fachen Satz der GOÄ 100 %, bis zum 3,5-fachen Satz der GOÄ
Erstattung ambulante Aufnahme- und Abschlussuntersuchung
Erstattung der ambulanten Aufnahme- und Abschlussuntersuchung
Am ersten Tag Ihres Krankenhausaufenthaltes findet die Aufnahmeuntersuchung statt. Vor der Entlassung wird der behandelnde Arzt Sie über Ihre aktuelle gesundheitliche Situation unterrichten und Empfehlungen zur weiteren Therapie geben. Bei vielen Tarifen ist diese Leistung mitversichert.
0 % 0 %
Belegarztbehandlung
Erstattung einer Belegarztbehandlung
Als Alternative zur Chefarztbehandlung können Sie eine Behandlung oder Operation auch durch einen Belegarzt oder Spezialisten vornehmen lassen. Die Erstattung erfolgt bis zur Höhe des vereinbarten Gebührensatzes oder auch in unbegrenzter Höhe, genaueres ist in den Tarifleistungen enthalten.
100 %, bis zum 3,5-fachen Satz der GOÄ 100 %, bis zum 3,5-fachen Satz der GOÄ
Erstattung Psychotherapie
Erstattung einer Psychotherapie
Manche Krankenhauszusatzversicherungen schließen die Kostenübernahme der Heilbehandlung bei bestimmten psychischen Erkrankungen aus. Da diese im Ansteigen begriffen sind und niemand davor gefeit ist, sollte der Vertrag auch die Erstattungskosten einer Psychotherapie enthalten.
100 % 100 %, bis zum 3,5-fachen Satz der GOÄ
Vor- und nachstationäre Behandlung
Erstattung der ambulanten vor- und nachstationären Behandlung
Viele Eingriffe erfordern eine Vor- und Nachbehandlung. Diese kann sich über mehrere Tage erstrecken. Bei diesem Tarifmerkmal werden auch diese Kosten von Ihrer Versicherung übernommen.
100 %, bis zum 3,5-fachen Satz der GOÄ 100 %, bis zum 3,5-fachen Satz der GOÄ
Unterbringung
1- / 2-Bett-Zimmer
Erstattung für Ein- bzw. Zweibett-Zimmer
Gesetzlich Versicherte werden in der Regel in Mehrbett-Zimmern untergebracht. Mit einer Krankenhauszusatzversicherung steht Ihnen je nach Tarif ein komfortables Ein- oder Zweibett-Zimmer zur Verfügung. Die Mehrkosten werden vollständig übernommen.
100 %, 1- und 2-Bett-Zimmer Versorgung 100 %, 1- und 2-Bett-Zimmer Versorgung
Tagegeld bei Verzicht auf 1-Bett-Zimmer
Tagegeld bei Verzicht auf 1-Bett-Zimmer
Entsprechend Ihrem gewählten Tarif sind Sie im komfortablen Ein- oder Zweibett-Zimmer untergebracht. Mit dem Verzicht auf diese Unterbringungsart lässt sich Geld sparen. Die Versicherung zahlt Ihnen dann eine Ausgleichszahlung in Form eines Tagegeldes.
ja ja, 25,00 €, bei Kindern 25,00 €
Tagegeld bei Verzicht auf 2-Bett-Zimmer
Tagegeld bei Verzicht auf 2-Bett-Zimmer
Entsprechend Ihrem gewählten Tarif sind Sie im komfortablen Ein- oder Zweibett-Zimmer untergebracht. Mit dem Verzicht auf diese Unterbringungsart lässt sich Geld sparen. Die Versicherung zahlt Ihnen dann eine Ausgleichszahlung in Form eines Tagegeldes.
ja ja, 25,00 €, bei Kindern 25,00 €
Behandlung in Privatklinik
Erstattung bei der Behandlung in einer Privatklinik
Diese Tarifoption gibt Ihnen die Möglichkeit, sich in einer reinen Privatklinik behandeln zu lassen. Je nach Tarif werden die Kosten teilweise oder in voller Höhe übernommen.
100 % 100 %, ohne allgemeine Krankenhausleistungen
Kosten gemischter Heilanstalt
Erstattung der Kosten einer gemischten Heilanstalt
In gemischten Heilanstalten werden neben dem stationären Regelbetrieb auch Leistungen eines Sanatoriums angeboten. Die meisten Tarife übernehmen diese Kosten nicht oder nur eingeschränkt. Die Wahl dieser Leistung bedarf des Abschlusses eines speziellen Tarifs.
100 % 100 %, nur wenn zutreffend: bei schriftlicher Zusage, bei Notfalleinweisung, nicht bei neuer Erkrankung während einer stationären Behandlung
Kur- und Anschlussheilbehandlung
Erstattung einer Kur und Anschlussheilbehandlung
Ist diese Leistung im Vertrag vorgesehen, werden die Kosten für eine Anschlussheilbehandlung oder Reha übernommen. Manche Tarife zahlen ein Kurtagegeld oder übernehmen die gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen.
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Begleitperson für Kinder (Rooming-in)
Erstattung der Kosten einer Begleitperson für Kinder (Rooming-in)
Falls eines Ihrer Kinder im Krankenhaus behandelt wird, können Sie es bei dieser Wahlleistung selbst betreuen und sind stets in dessen Nähe. Die Kosten für dieses sogenannte Rooming-in trägt Ihre Krankenhauszusatzversicherung.
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Mehrkosten bei freier Krankenhausauswahl
Erstattung der Mehrkosten bei freier Krankenhauswahl
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nur die Kosten für das nächstgelegene und für den Eingriff geeignete Krankenhaus. Als Privatpatient wählen Sie Ihr Krankenhaus selbst aus. Damit ist sichergestellt, dass Sie von Spezialisten behandelt werden und die bestmögliche medizinische Versorgung erhalten.
100 % 100 % (Übernahme der Mehrkosten)
Erstattung der Zuzahlung je Krankenhaustag
Erstattung der Zuzahlung je Krankenhaustag
Der Gesetzgeber sieht derzeit bei stationären Behandlungen eine Zuzahlung von 10 Euro pro Tag vor, längstens für maximal 28 Tage im Jahr. Manche Tarife übernehmen diese Zuzahlung oder zahlen ein entsprechendes Krankentagegeld.
nein nein
Krankentransport
Erstattung Krankentransport
Erstattung der Kosten für Krankentransport
Hier werden alle Mehrkosten für den Krankentransport übernommen, auch wenn sich das von Ihnen ausgewählte Krankenhaus weit von Ihrem Wohnort entfernt befindet. Viele Tarife erstatten auch die Transportkosten bei einem Wechsel des Krankenhauses bis zu einem bestimmten Betrag.
100 %, max. 250,00 € 100 %, max. 250,00 €
Erstattung Krankentransport im Ausland
Erstattung der Kosten für einen Krankentransport im Ausland
Bei Einschluss dieser Tarifoption werden die Kosten für einen Krankentransport im Ausland übernommen, soweit dieser medizinisch notwendig ist.
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Allgemeine Tarifinhalte
Leistungsabdeckung
Leistungsabdeckung
Beachten Sie die Bereiche der Leistungsabdeckung, die ihren Vorstellungen und Wünsche entsprechen sollten. Je nach Tarif werden Leistungen bei Schwangerschaft, Unfall und Krankheit abgedeckt.
bei Unfall, Krankheit und Schwangerschaft bei Unfall, Krankheit und Schwangerschaft
Art der Beitragskalkulation
Die Arten der Beitragskalkulation
Tarife ohne Altersrückstellung: Jüngere Kunden profitieren von besonders niedrigen Beiträgen. Mit höherem Alter steigen die Beiträge, da das Kostenrisiko für den Versicherer steigt. Tarife mit Altersrückstellung: Die Beiträge sind von Anfang an höher kalkuliert, es gibt aber dafür keinerlei Beitragserhöhungen im Alter.
konstant, da mit Alterssparanteil konstant, da mit Alterssparanteil
Bildung von Altersrückstellungen
Bildung von Altersrückstellungen
ja, ab dem 21 . Lebensjahr ja, ab dem 21 . Lebensjahr
Verzicht auf 10 Tage Meldefrist
Verzicht auf 10 Tage Meldefrist
Hier verzichtet der Versicherer darauf, dass Sie den Beginn einer Krankenhausbehandlung innerhalb einer Frist von 10 Tagen anzeigen müssen.
ja ja
Mindestvertragslaufzeit
Mindestvertragslaufzeit
Das ist die erste Laufzeit nach Abschluss des Vertrages. Erst danach ist eine Kündigung unter Einhaltung bestimmter Fristen möglich.
24 Monate 24 Monate
Geltungsbereiche Versicherungsschutz
Geltungsbereich des Versicherungsschutzes
Bei Reisen ins Ausland besteht der volle Versicherungsschutz nur bis zu einer bestimmten, im Versicherungsvertrag vereinbarten, Dauer pro Kalenderjahr und Geltungsland. Bei einem Aufenthalt in Ländern der EU gewähren die meisten Versicherungen uneingeschränkten Versicherungsschutz. Es werden die Kosten für vergleichbare Leistungen in Deutschland übernommen. Das gilt jedoch nur für Notfall-Operationen, nicht für geplante Eingriffe.
Geltungsbereich Versicherungsschutz: nur innerhalb der Europäischen Union. Eingeschränkte Leistung im Ausland: weltweit 1Geltungsbereich Versicherungsschutz: nur innerhalb der Europäischen Union. Eingeschränkte Leistung im Ausland: weltweit 1
Leistung bei Umzug ins Ausland
Leistung bei Umzug ins Ausland
Eine dauerhafte Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland führt in der Regel zur Beendigung des Versicherungsverhältnisses. Damit erlischt auch der Versicherungsschutz aus der Krankenhauszusatzversicherung.
keine Begrenzung 2keine Begrenzung 2
Kündigungsfrist
Verzicht der Versicherer auf das ordentliche Kündigungsrecht
Der Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht sollte in jedem Fall Vertragsbestandteil sein. Das bedeutet, dass Ihr Versicherer Ihnen nicht kündigen kann, auch wenn er in großem Umfang wiederholt Leistungen erbracht hat.
3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres 3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres
Verzichtet der Versicherer auf das ordentliche Kündigungsrecht
Verzicht der Versicherer auf das ordentliche Kündigungsrecht
Grundsätzlich können Versicherungsverträge sowohl vom Versicherer als auch vom Kunden unter Einhaltung bestimmter Fristen gekündigt werden. Verzichtet der Versicherer ausdrücklich auf das ordentliche Kündigungsrecht, kann er den Vertrag auch dann nicht kündigen, wenn die versicherte Person den Versicherer wiederholt oder langfristig für die Kostenerstattung in Anspruch nimmt.
ja ja
Nachmeldepflicht bei Wechsel der Krankenkasse
Nachmeldung von Wechsel der Krankenkasse
Sollten Sie Ihre Krankenkasse wechseln, bleibt der Versicherungsschutz der Zusatzversicherung weiterhin bestehen. Bei manchen Versicherern muss ein Wechsel der Krankenkasse gemeldet werden.
nein nein
Tarif eignet sich für Heilfürsorgeberechtigte
Tarif eignet sich für Heilfürsorgeberechtigte
Es gibt Krankenhauszusatzversicherungen die auch für die Berufsgruppen der Heilfürsorge sich als Zusatzversicherung eignen.
nein nein
Versicherungskarte (Chipkarte)
Versichertenkarte (Chipkarte)
ja ja
Hinweis(e)
Hinweis(e)
1 Keine zeitl. Begrenzung des Versicherungsschutzes im europ. Ausland. Durch Vereinbarung ausdehnbar auf außereurop. Länder. Während des ersten Monats eines Aufenthaltes im Ausland auch ohne bes. Vereinbarung Versicherungsschutz.
2 Bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts in einen anderen Mitgliedsstaat der EU, der Schweiz oder in einen anderen Vertragsstaat des Abkommens über den EWR, ist ein weiterführen des Vertrages unter bes. Bedingungen möglich. Bei einer Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts außerhalb dieses Bereichs, wird der Vertrag gekündigt.
Hinweis: In Anhang der allgemeinen Versicherungsbedingungen finden Sie eine Auflistung der zahlreichen erstattungsfähigen Naturheilverfahren.
Wartezeiten
Allgemeine Wartezeit
Allgemeine Wartezeit
Bestimmte Tarifmodelle enthalten eine Wartezeit, während dieser der Versicherer von der Leistungserbringung freigestellt ist. Eine Ausnahme bilden Leistungen bei erlittenen Unfällen, soweit dies im jeweiligen Tarif vereinbart ist.
keine Wartezeit keine Wartezeit
Gesonderte Wartezeit für Psychotherapie und Entbindung
Gesonderte Wartezeit für Psychotherapie und Entbindungen
Die Wartezeit bei Psychotherapie und Entbindungen beträgt in der Regel 8 Monate. Mit dieser Sonderregelung möchte der Versicherer verhindern, dass Patienten kurzfristig eine Krankenhauszusatzversicherung abschließen, während der Versicherungsfall eigentlich schon eingetreten ist (lange Zeitdauer bei der Ausbildung psychischer Erkrankungen bzw. Vorhersehbarkeit des Entbindungstermins bei Schwangerschaft).
keine Wartezeit keine Wartezeit
Verkürzung oder Erlass der Wartezeit bei Attestvorlage
Verkürzung oder Erlass der Wartezeit bei Attestvorlage
Manche Versicherungen bieten dem Kunden eine Verkürzung oder einen Erlass der vorgesehenen Wartezeit an, wenn dieser ein medizinisches Attest einreicht, welches den Gesundheitszustand dokumentiert.
keine Wartezeit keine Wartezeit
Bewertungen / Testurteile
ÖKO-TEST
4. Rang (10/2016) 4. Rang (10/2016)
Weitere Informationen
Produktinformationen
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Versicherungsbedingungen
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