Die Krankenhauszusatzversicherung für die ganze Familie

Mit der Krankenhauszusatzversicherung werden die Leistungen beziehungsweise Mehrkosten finanziert, die bei einem stationären Aufenthalt in einem Krankenhaus nicht von den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) getragen werden. Das ist eine grundsätzliche Aussage, die nach einer konkreten Betrachtung verlangt. Deshalb werfen wir einen Blick auf die Kostenübernahme der GKV bei stationären Klinikaufenthalten, auf die standardmäßigen Leistungen einer Krankenhauszusatzversicherung und die Vorteile dieser Zusatzversicherung. 

Krankenhauszusatzversicherung- mehr Leistungen während eines Klinikaufenthaltes

Eine Krankenhauszusatzversicherung übernimmt die Mehrkosten für einen Krankenhausaufenthalt, zu denen standardmäßig bestimmte Leistungen gehören, nämlich die Chefarztbehandlung, die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer sowie die freie Klinikwahl. 

Chefarztbehandlung und Spezialisten

Mit einer Zusatzversicherung sichern Sie sich und ihrer Familie die Behandlung durch den Chefarzt, die die zusätzlichen Kosten für die Chefarztbehandlungen übernimmt. Im Unterschied dazu werden die zusätzlichen Kosten für eine Chefarztbehandlung von der GKV nur dann getragen, wenn sie tatsächlich notwendig ist. 

Wichtiger als die Chefarztbehandlung ist die Kostenübernahme einer privat ärztlichen Behandlung durch einen Spezialisten. Abhängig vom Tarif können Sie sich mit einer Zusatzversicherung das Spezialwissen eines in einem medizinischen Fachgebiet ausgewiesenen Spezialisten sichern. Für eine Behandlung durch einen Spezialisten wird in der Abrechnung häufig ein Betrag veranschlagt, der über den in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) festgeschriebenen Höchstsatz hinausgeht. Das bedeutet, dass diese Kosten nicht von der GKV getragen werden, aber in einer Zusatzversicherung, abhängig von den Vertragsbedingungen, enthalten sein können.

Unterbringung in einem Ein-/Zwei-Bettzimmer

Zu den Leistungen der Krankenzusatzversicherung gehört regelmäßig die Übernahme der Mehrkosten, die durch die Unterbringung in einem Ein- oder Zwei-Bettzimmer entstehen. Auf diese Weise wird nicht nur die Privatsphäre geschützt. Gleichzeitig wird auch der Heilungsprozess durch die ruhigere Umgebung unterstützt, und Sie müssen keine Wartezeiten in Kauf nehmen. 

Freie Wahl der Klinik

Die freie Wahl der Klinik ist insbesondere für die Versicherten wichtig, die in ländlichen Regionen zu Hause und in weiterer Entfernung zum nächsten Krankenhaus sind. Abhängig von der Erkrankung oder von dem vorzunehmenden Eingriff können Sie als Versicherungsnehmer eine auf Ihre Bedürfnisse spezialisierte Klinik wählen. Allerdings enthält nicht jeder Tarif in der Krankenhauszusatzversicherung diese Option. 

Zuzahlung je Krankenhaustag

Ist eine stationäre Behandlung in einem Krankenhaus erforderlich, leisten Versicherungsnehmer, die in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, tägliche Zuzahlungen. Diese Zuzahlungen sind der Höhe nach auf 10 € pro Kalendertag und auf insgesamt 28 Tage begrenzt. Ist ein erneuter Krankenhausaufenthalt innerhalb eines Kalenderjahres erforderlich, wird der erste Aufenthalt in die Berechnung der Kosten einbezogen. Dennoch kann es für Patienten schwierig sein, diese Kosten aufzubringen, die bei Abschluss einer Zusatzversicherung in den Versicherungsleistungen enthalten sind. 

Warum eine Krankenhauszusatzversicherung sinnvoll ist - die Vorteile im Überblick

Grundsätzlich verfolgt eine Zusatzversicherung den Zweck, die Kosten aufzufangen, die bei einem stationären Krankenhausaufenthalt nicht in den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten sind. Das bedeutet für Versicherungsnehmer, dass eine Zusatzversicherung die durch einen Krankenhausaufenthalt entstehenden Mehrkosten der GKV abfedert und darüber hinaus zusätzliche Leistungen bietet, die die Versorgung und den Komfort erhöhen.

Von diesen Vorteilen profitieren Familien bei Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung: 

  • Status eines Privatpatienten
     
  • Unterbringung in einem Ein- oder Zwei-Bettzimmer ohne Wartezeit
  • Behandlung durch den Chefarzt oder durch einen Spezialisten.
     
  • Kostenübernahme der anfallenden Zuzahlungen
     
  • Freie Wahl des Krankenhauses nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse
     
  • Kostenübernahme für notwendige Krankentransporte in das geeignete Krankenhaus
  • Unterbringungskosten für Begleitpersonen von Babys und Kleinkindern
     

Die genannten Leistungen sind größtenteils standardmäßig im Versicherungsschutz einer Krankenhauszusatzversicherung enthalten. Unterschiede gibt es bezüglich der Wahlleistungen und in Bezug auf die Höhe der Beitragszahlungen. Insgesamt schafft die Zusatzversicherung Rahmenbedingungen, die neben dem erheblichen Kostenfaktor auch eine entscheidende Voraussetzung beziehungsweise Unterstützung für den Genesungsprozess sind. Es lohnt sich, die Tarife bezüglich des Grundschutzes, der individuellen Leistungsbausteine und bezüglich der Höhe der Beitragszahlungen zu vergleichen.

Haben Sie Fragen oder wünschen Sie eine persönliche Beratung? Dann nehmen Sie mit mir Kontakt auf! 

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